Nutzungsbedingung

Einleitung 

Um ein reibungsloses Training für alle Teilnehmer zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die nachfolgenden Richtlinien befolgt werden. Zudem ist es unabdingbar, den Anweisungen des Studiomanagements uneingeschränkt Folge zu leisten.

 

 

Hygiene und Ordnung 

Wir bitten alle Trainierenden, während des Trainings ein Handtuch zu verwenden und dieses stets auf dem benutzten Gerät oder der Bank zu platzieren. Die Trainingsgeräte sollten ausschließlich gemäß ihrem vorgesehenen Zweck genutzt werden. Bitte stellen Sie die verwendeten Trainingsgeräte wie Kurzhanteln oder Gummibänder an die dafür vorgesehenen Plätze zurück. 

Das zuletzt benutzte Cardio-Gerät oder die Hantelbank sind mit den vom Kraftraum-Team bereitgestellten Reinigungsmitteln und Papiertüchern zu säubern. 

Wir bitten um Sauberkeit und Hygiene in der Umkleidekabine und um sorgsamen Umgang mit der Studioeinrichtung. 

Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigungen haftet der Käufer der Trainingszeit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis.

 

Getränke und Speisen

Es ist gestattet, eigene Getränke mitzubringen. Die Verwendung von Glasflaschen ist jedoch aufgrund der erhöhten Verletzungsgefahr in der Trainingsfläche und im Umkleidebereich nicht erlaubt. Speisen dürfen nur in der Umkleidekabine verzehrt werden.

 

Kleidung

Die Trainingsfläche darf nur in sauberer und angemessener Trainingsbekleidung sowie mit geeigneten Sportschuhen betreten werden.

 

Box-Dummy

Der Box-Dummy sollte ausschließlich mit geeigneten Handschuhen wie Boxhandschuhen oder Gerätehandschuhen verwendet werden. Das Treten des Dummys mit Schuhen ist nicht gestattet.

 

Slam-und Wall Ball´s

Die Slam- und Wall-Ball´s dürfen keinesfalls gegen die Wand geschleudert werden.

Es ist aber gestattet, sie gegen die oberste Matte zu Dippen.

 

Sonstiges 

Auf dem gesamten Studioareal gilt ein striktes Rauch- und Alkoholverbot. Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art ist nicht gestattet. Der Zugang zum Trainingsbereich ist Personen ab 16 Jahren gestattet, es sei denn, es liegen spezielle Vereinbarungen vor.

 

Die Geschäftsführung behält sich das Recht vor, bei fortgesetzter Missachtung der Hausordnung ein Hausverbot zu verhängen.

 

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